Berufsunfähigkeitsversicherung: wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die es gibt. Der Beruf ist für jeden Menschen die Haupteinnahme-Quelle, mit deren Hilfe man sich selbst beziehungsweise die ganze Familie ernährt. Sollte man diesen Beruf nicht mehr ausüben können, ist es in der Regel nicht mehr möglich, den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Zu einer Berufsunfähigkeit kann es aus den unterschiedlichsten Gründen kommen. So ist oftmals ein Unfall mit dementsprechenden Verletzungen daran Schuld, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Aber auch psychische Gründe sowie Herzprobleme, Krebs, Rückenbeschwerden und vieles mehr können dazu führen, dass der Beruf aufgegeben werden muss. Im Allgemeinen gehört die Berufsunfähigkeit zu den größten finanziellen Risiken. So ist zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit im jungen und mittleren Alter besonders schwerwiegend, da zum einen der bisherige Lebensstandard verloren wird und zum anderen die Zahlungen für die Rentenkasse komplett ausbleiben oder erheblich niedriger sind. Dadurch verringern sich automatisch auch die Altersbezüge deutlich.
Berufsunfähigkeitsversicherung: die Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt zum Großteil vom Alter des Versicherungsnehmers ab. Dabei gilt generell: Je jünger die Person ist, umso günstiger sind die Beiträge. Dazu berücksichtigen die Assekuranzen bei der Beitragshöhe ebenfalls den Beruf. So bezahlen zum Beispiel Handwerker oftmals höhere Beiträge als ein Sachbearbeiter. Der Hintergrund hierbei ist, dass wer körperlich arbeitet, einem dementsprechend höheren Risiko einer Berufsunfähigkeit ausgesetzt ist, als wenn „nur“ in einem Büro gesessen wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung: verlässliche Angaben zur Krankengeschichte
Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, verlangen die Assekuranzen verlässliche Angaben zur eigenen Krankengeschichte beziehungsweise zu etwaigen Vorerkrankungen. Die Antworten sollten richtig und sorgfältig gemacht werden, um später einen Streitfall auszuschließen. Das kann sogar soweit führen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall nicht bezahlt. Die sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflicht“ sollte somit unbedingt ernst genommen werden.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird regelmäßig ein vertraglich vereinbarter Jahresbeitrag bezahlt. Sollte der Versicherungsnehmer arbeitsunfähig werden, entrichtet die Berufsunfähigkeitsversicherung entweder bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder bis zum Beginn des Rentenalters eine Rente.
Achtung: die Verweisungsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Einige Versicherungen bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit einer Verweisungsklausel an. Diese Klausel sagt aus, dass das Kreditinstitut bei einer Berufsunfähigkeit nicht bezahlen muss, wenn die versicherte Person in einem anderen ähnlichen Beruf, bei gleichwertigem Status und Bezahlung, arbeiten kann. Jedoch spielt es hier keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer eine solche Arbeitsstelle überhaupt findet. Aufgrund dessen ist es generell besser, von einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine solche Klausel beinhaltet, abzusehen.