Riester Rente: sparen und Förderungen nutzen
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen sowie diverse Sonderabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Die Riester Rente ergänzt die gesetzliche Rente und soll auch dementsprechend genutzt werden.
Der „Erfinder“ der Riester Rente
Die Bezeichnung der Riester Rente leitet sich von ihrem „Erfinder“ ab: Walter Riester, dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Seither hat sich im Allgemeinen für die Riester Rente ebenfalls die Ableitung „Riestern“ durchgesetzt.
Riester Rente: Ist jeder förderungsberechtigt?
Grundsätzlich gilt, dass bei der Riester Rente nach § 10a EStG jeder gefördert werden kann, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dazu gehören zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Selbstständige. Außerdem erhalten Alleinerziehende innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes eine Förderung. Ebenso gefördert werden Bezieher von Arbeitslosengeld. Hartz IV-Empfänger, Krankengeldbezieher, Wehr- und Zivildienstleistende sowie weitere Personen gehören zu dem Personenkreis, der Anspruch auf eine Förderung hat.
Neuerungen bei der Riester Rente
Seit dem 01. Januar des Jahres 2014 ist es möglich, das vorhandene Kapital zum Erwerb eines selbst genutzten Wohneigentums oder auch zum Kauf von Genossenschaftsanteilen zu verwenden. Zu den Neuerungen gehört ebenfalls, dass es machbar ist, eine Entnahme der Gelder aufgrund eines alters- oder behindertengerechten Wohnungsumbaus vorzunehmen. Hierfür müssen die Kosten jedoch höher als 6.000 Euro sein und innerhalb des Zeitraums von drei Jahren erfolgen. Fallen spätere Baumaßnahmen an, wird vorausgesetzt, dass die notwendigen Umbaukosten mindestens 20.000 Euro betragen. Auch hier muss eine Reduzierung von diversen Barrieren, die sich an oder in der Wohnung befinden, das Ziel sein. Mittlerweile kann das Guthaben ebenfalls zur Entschuldung einer Immobilie eingesetzt werden. Dieses Vorhaben kann man zwar auch noch nach der Beendigung der Sparphase durchführen, es muss jedoch noch vor Beginn der vereinbarten Rentenzahlungen erfolgen. Außerdem bleibt der bisherige Rabatt, der 30 Prozent von der zu errechnenden Steuerlast vorsieht, bestehen. Bei Versicherungsnehmer, die diese Option nicht nutzen, wird die Steuerlast verteilt. Dies geschieht über die Jahre hinweg gleichmäßig bis zur Vollendung von dem 85. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.
Riester Rente: eine gute Option für die eigene Altersvorsorge
Die Riester Rente ist somit eine gute Möglichkeit, um einerseits selbst Kapital für die Altersabsicherung zu sparen und andererseits um in den Genuss diverse staatlicher Förderungen zu kommen. Da sich die Angebote der diversen Assekuranzen in Bezug auf die Riester Rente sehr unterscheiden, lohnt es sich, diese untereinander zu vergleichen. Auf diese Weise kann bei der Riester Rente einiges an Geld gespart werden. Mithilfe der Riester Rente ist es durchaus möglich, die Versorgungslücke, die sich zwischen der gesetzlichen Rente und der gewünschten Rente auftut, zu schließen.