Risikolebensversicherung: eine Absicherung für die Hinterbliebenen
Eine Risikolebensversicherung sollte man idealerweise bereits in jungen Jahren abschließen. Im Allgemeinen wird besonders dem Hauptverdiener einer Familie zu einer Risikolebensversicherung geraten. Denn im Falle seines Todes sind die Familien-Mitglieder finanziell abgesichert und profitieren von einem gewissen Spielraum. Dieser kann beispielsweise genutzt werden, um eine noch nicht getilgte Immobilie weiter bezahlen zu können.
Risikolebensversicherung: die Kosten
Eine Risikolebensversicherung ist sehr günstig und kann deshalb auch von Familien abgeschlossen werden, denen lediglich wenig Geld zur Verfügung steht. Das kommt daher, dass die Risikolebensversicherung eben nur dann zum Einsatz kommt, wenn der Versicherungsnehmer gestorben ist. Im Todesfall wird dann die vereinbarte Summe an die begünstigte beziehungsweise im Vertrag vorgesehene Person ausbezahlt. In der Regel handelt es sich hierbei um den Ehepartner. Generell kann man bei einer Risikolebensversicherung davon ausgehen, dass zu günstigen Beiträgen hohe Versicherungssummen gewährleistet werden.
Gesundheitscheck: Nur die Wahrheit zählt
Vor dem endgültigen Abschluss einer Risikolebensversicherung wird vonseiten der Assekuranzen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese erfolgt in der Regel durch einen Fragebogen. Die dort gemachten Angaben sollten absolut ehrlich erfolgen, denn sonst kann es sein, dass die Risikolebensversicherung im Todesfall die Auszahlung verweigert. In dem Fragebogen müssen die unterschiedlichsten Fragen beantwortet werden. Dazu gehören allgemeine und gesundheitliche Angaben. So werden dort unter anderem Fragen bezüglich des Alters und des Gewichts der versicherten Person sowie zu bestehenden Krankheiten, riskanten Sportarten, Depressionen und zurückliegenden Krankheiten, wie etwa Bluthochdruck und Herzinfarkte gestellt. Aber auch Fragen zu einem etwaigen Zigaretten- und Alkoholkonsum müssen dort beantwortet werden.
Risikolebensversicherung: Wann wird ausgezahlt?
Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung muss beachtet werden, dass diese nicht in jeder Situation auszahlt. Hat der Versicherungsnehmer beispielsweise eine oder mehrere gesundheitliche Fragen absichtlich falsch beantwortet oder sogar eine Krankheit wissentlich verschwiegen, dann kann es sein, dass die Risikolebensversicherung die Auszahlung verweigert. Das ist selbst dann der Fall, wenn der spätere Todesfall in keinem Zusammenhang mit der betreffenden Erkrankung steht. Da es sich hierbei um eine Vertragsverletzung handelt, leisten die Assekuranzen keine Zahlungen. Außerdem gilt, dass die Risikolebensversicherung nur bei einem natürlichen Tode in Leistung tritt. Sollte der Versicherungsnehmer bei einem Unfall ums Leben kommen, bezahlt die Versicherung die vereinbarte Summe ebenfalls aus. Scheidet der Versicherungsnehmer aufgrund eines Mordes aus dem Leben, wartet die betreffende Gesellschaft ab, bis feststeht, wer der Mörder ist. Handelt es sich um den Begünstigten der Risikolebensversicherung, dann erhält dieser von der Risikolebensversicherung keinerlei Leistungen. Ebenso bezahlt die Risikolebensversicherung nicht, wenn der Mord nicht aufgeklärt werden kann. Sollte es sich bei dem Mörder jedoch nicht um die begünstigte Person handeln, dann zahlt die Risikolebensversicherung den betreffenden Betrag natürlich aus.